Persönliche Daten
Ihre Kontaktdaten für die Kostenschätzung.
Gebäudedaten
Grundlage der überschlägigen Heizlast und Fördergrenzen.
Heizbedarf
Bisheriger Energieverbrauch.
Warmwasser über die Heizung?
System & Optionen
Elektroarbeiten
Fundament
Speicher
KfW-Förderung 458
Unverbindliche Förderprognose nach Regelstand Juli 2026.
Wer ist antragsberechtigt und welche Voraussetzungen gelten?
Antragsberechtigt
- Private Eigentümer bestehender Wohngebäude
- Private Eigentümer vermieteter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Wichtige Voraussetzungen
- Bestandsgebäude: Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt
- Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems einschließlich hydraulischem Abgleich
- Förderfähige, technisch geeignete Wärmepumpe
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung vor Antragstellung
Die endgültige Förderfähigkeit stellt ausschließlich die KfW fest.
Bei selbst genutztem EFH normalerweise 1.
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung, nicht das Bruttoeinkommen.
Zusammenfassung
Ihre Kostenschätzung
Unverbindliche Kostenschätzung und Förderprognose. Die endgültige Auslegung und Förderfähigkeit werden nach Vor-Ort-Aufnahme und Fachplanung geprüft.
Ihr nächster Schritt
Vor-Ort-Projektaufnahme
Damit aus der unverbindlichen Kostenschätzung eine belastbare Fachplanung wird, prüfen wir die technischen Gegebenheiten direkt bei Ihnen vor Ort.
Fachtermin vor Ort
Technische Projektaufnahme
Wir erfassen Gebäude, Heizflächen, Aufstellort, Leitungswege, Hydraulik und Elektroanschluss als Grundlage für die endgültige Planung.
Pauschalpreis
100,00 €
inkl. MwSt.
✓ Gebäude- und Bestandsaufnahme
✓ Prüfung der vorhandenen Heizflächen
✓ Bewertung von Aufstellort und Schall
✓ Prüfung von Leitungswegen und Hydraulik
✓ Sichtprüfung von Elektro und Zähleranlage
✓ Grundlage für Auslegung und Angebot
Die Gebühr wird für die technische Vor-Ort-Aufnahme und den damit verbundenen
Planungsaufwand berechnet. Eine spätere Anrechnung kann bei Bedarf über die
Angebotsbedingungen geregelt werden.
